Stader Glas - Isolierglas, Wärmeschutzglas, Sonnenschutzglas, Sicherheitsglas und Schallschutzglas

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines-Geltungsbereich

(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, eine schriftliche Zustimmung ihrer Geltung liegt vor. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

(3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.


§ 2 Angebot - Angebotsunterlagen 

(1) Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen.

(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

(3) Unsere Angebote, Preislisten, Prospekte und sonstigen Unterlagen sind in Bezug auf Preise und Liefermöglichkeiten frei bleiben. Technische Änderungen behalten wir uns vor.

(4) Jeder Vertragsabschluss sowie auch die Lieferung selbst erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, sofern die Nichtlieferung von uns nicht zu vertreten ist. Der Besteller wird von uns über die Nichtverfügbarkeit der Leistung umgehend informiert. Die Gegenleistung wird umgehend zurückerstattet.

(5) Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sind seitens des Bestellers ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht übertragbar.


§ 3 Technische Angaben zur Beschaffenheit

(1) Angaben in Katalogen, Verkaufsunterlagen, Skizzen, Zeichnungen, Preislisten etc. sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt. Proben und Muster gelten als Durchschnittsausfall. 

(2) Das Wissen um das physikalische Verhalten und die Eigenschaften von Glas bzw. Mehrscheiben-Isolierglas sowie Kunststoff entsprechend dem Stand der Technik wird beim Besteller vorausgesetzt.

(3) Der Besteller hat bei Bestellung die technischen Angaben entsprechend dem Stand der Technik, gesetzlichem und technischem Regelwerk sowie das gegebenenfalls individualrechtlichen Vereinbarungen zu berücksichtigen.

(4) Interferenzerscheinungen, barometrisch bedingte Doppelscheibeneffekte, Anisotropien bei ESG/TVG, Kondensation auf den Außenflächen von Isolierglas und gegebenenfalls auftretende Klappergeräusche bei Sprossenisolierglas stellen keinen Mangel dar, der zur Reklamation berechtigt.


§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk, ausschließlich Verpackung. Diese wird gesondert in Rechnung gestellt.

(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(3) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

(4) Unsere Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.

Der Kunde kommt ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung leistet. Während des Verzugs ist die Rechnung mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz nach § 288 Abs. 2 BGB zu verzinsen.

Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist der zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 

(6) Werden uns nach Vertragsschluss Tatsachen bekannt, die darauf schließen lassen, dass der Zahlungsanspruch mangels Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet ist, sind wir berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Besteller nach dessen Wahl Vorauszahlungen oder entsprechende Bankbürgschaften zu verlangen. Im Weigerungsfall können wir vom Vertrag zurücktreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte und/oder fertiggestellte bzw. noch nicht ausgelieferte Teillieferung sofort fällig gestellt werden. Noch nicht ausgelieferte Teillieferungen werden nach Zahlung ausgeliefert. Bereits zugekaufte Ware, die extern bestellt wurde, wie auch bereits in den Produktionsprozess befindliche Warenteile, gehen zulasten des Bestellers, sofern dies nicht bereits durch eine andere Bestimmung über Schadensersatz etc. im ausreichenden Masse abgedeckt ist.

(7) Etwaige vereinbarte Sicherheitsleistungen können von uns durch Bürgschaften aus dem Nettobetrag abgelöst werden.


§ 5 Lieferung

(1) Angegebene Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Geringfügige Überschreitungen sind zulässig. Nach Ablauf der Lieferfrist ist der Besteller berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen, bei der die Interessen des Bestellers und unsere Interessen zu berücksichtigen sind.

Eine Lieferfrist verlängert sich dann – auch innerhalb des Verzuges – wenn nach Vertragsabschluss Hindernisse eintreten, die wir nicht zu vertreten haben. Dies sind zum Beispiel Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Störungen von Verkehrswegen, technische Schwierigkeiten, die in der Art des Auftrags liegen und seine Ausführung für uns oder für die Zulieferer unmöglich oder unzumutbar machen, Brandschäden, fehlendes Rohmaterial, Strommangel. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Vorlieferern eintreten. 

Wir werden Beginn und Ende solcher Hindernisse umgehend an den Besteller mitteilen. Der Besteller kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir nicht umgehend, kann der Besteller zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

(2) Unsere Lieferungen erfolgen ab Werk. Mit der Übergabe der Ware an den Transportführer geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch beim Transport mit unseren Fahrzeugen.

(3) In der Regel erfolgt die Anlieferung unserer Produkte auf unseren eigenen Transportgestellen. Der Besteller verpflichtet sich, über den Verbleib der Mehrweg- und Leihgestelle einen Nachweis zu führen. Ab dem 21. Tag nach Anlieferung und Nichtrückgabe berechnen wir pro Gestell und Tag 10,00 EUR, höchstens jedoch den Wiederbeschaffungswert des Gestelles. Bei Verlust oder Schäden am Gestell berechnen wir entsprechende Kosten.


§ 6 Mängelrüge, Sachmängelverjährung

(1) Wir haben das Recht, bei einem Sachmangel nach unserer Wahl den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Ware zu liefern. Ein Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben.
Voraussetzung für das Vorliegen eines Sachmangels ist, dass die technischen Richtlinien, die anerkannten Regeln der Technik, unsere Verarbeitungsrichtlinien und unsere Wartungs- und Pflegehinweise beachtet wurden, bei Einbau von Mehrscheiben-Isolierglas zudem unsere Verglasungsrichtlinien beachtet wurden.

Unerhebliche Mängel gewähren dem Besteller keinen Nacherfüllungsanspruch.

Ein Rücktritt ist erst möglich nach erfolglosem Verstreichen einer Nachfrist von 4 Wochen. Die Nachfrist muss schriftlich erfolgen und die Mängel qualifizieren. Dies gilt auch für die Geltendmachung von Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Im Fall des Rücktritts steht dem Besteller daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Schadenersatz im Fall des Vorgehens nach §437 Nr. 3 BGB beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache, es sei denn, wir haben arglistig gehandelt. Soweit dem Besteller dies zumutbar ist, verbleibt die Ware bei ihm.

(2) Der Besteller ist zur unverzüglichen Prüfung der Lieferungen und Leistungen verpflichtet. Die §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt.

Herstellungsbedingte Abweichungen in Maßen, Inhalten, Dicken, Gewichten, Farbtönungen sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig, soweit keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne des §443 BGB vorliegt.

(3) Sachmängelansprüche verjähren mit 12 Monaten, gerechnet ab Übergabe der Lieferung/Leistung. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Vorschriften vorschreibt.


§ 7 Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie für SG-SANCO Isolierglas

(1) Gegenüber unseren unmittelbaren Vertragspartnern übernehmen wir für die Verwendung unseres Isolierglases in Gebäuden für die Dauer von 5 Jahren nach Auslieferung ab Werk die Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie, dass unter normalen Bedingungen die Scheibenoberflächen im Scheibenzwischenraum der Isolierglaseinheiten nicht beschlagen.

(2) Unsere Garantie gilt nur, wenn das Isolierglas im Hochbau eingesetzt worden ist. Sie gilt nicht bei Verwendung stark strukturierter Gläser, sofern die raue Seite zum Scheibenzwischenraum zeigt bzw. für Glasbruch. Die Garantie erlischt, wenn das Isolierglas bearbeitet, verändert oder beschädigt, bzw. wenn der Rahmen mangelhaft konstruiert worden ist.
Sofern der Erstabnehmer oder ein weiterer Abnehmer Isolierglaseinheiten exportiert, gilt unsere Garantie nur, wenn diese zuvor von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden ist.

(3) Unsere Garantie berechtigt uns zur Nachbesserung und verpflichtet uns gegebenenfalls zur Ersatzlieferung.
Mängel, die innerhalb der Garantiezeit erkennbar sind, müssen unverzüglich nach Erkennen/Erkennbarkeit schriftlich geltend gemacht werden.


§ 8 Allgemeine Haftungsbegrenzung

Schaden- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wir zwingend nach gesetzlichen Vorschriften haften, in Fällen groben Verschuldens oder Vorsatzes bzw. Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Ersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit uns kein grobes Verschulden vorzuwerfen ist. 


§ 9 Eigentumsvorbehaltssicherung

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden -abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

(4) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist, oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

(5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche, wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

(6) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

(7) Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

(8) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugeben Sicherheiten obliegt uns.


§ 10 Datenschutz

(1) Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

(2) Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, zu Ihren Rechten als betroffene Person sowie zu den Zwecken und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die jederzeit unter folgender Internetadresse abrufbar ist www.staderglas.com/sonstiges/datenschutz

(3) Die Datenschutzerklärung ist nicht Bestandteil dieser AGB, sondern dient ausschließlich der Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten gemäß Art. 13 ff. DSGVO.


§ 11 Gerichtsstand - Erfüllungsort

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für die Lieferung und Zahlung (einschließlich Scheckklagen) sowie sämtliche sich ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz unserer Firma. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller an seinem Gerichtsstand zu verklagen.
Die Vertragsbeziehungen regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Besteller einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt. 


Stand November 2025

 

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